Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Teil A — Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen mir, Eric Menge, handelnd unter EMIT Solution, Ottmannshausen 68, 99439 Am Ettersberg (nachfolgend „ich", „mir" oder „EMIT Solution"), und meinem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber"). Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch für künftige Verträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(2) Meine Leistungen richten sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB beauftrage ich nur in Ausnahmefällen; für sie gelten die ergänzenden Sonderregelungen in Teil C dieser AGB. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass auch Existenzgründer vor Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit rechtlich als Verbraucher behandelt werden können.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ich ihnen nicht gesondert widerspreche und meine Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringe. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ich ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt habe.
(4) Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Änderungen dieser AGB richten sich nach § 21.
(5) Begriffsbestimmungen: Soweit in diesen AGB von „Leistungen" die Rede ist, umfasst dies sämtliche von mir angebotenen Leistungen, insbesondere Webentwicklung, KI-Automation, Wartung und Support sowie Hosting und Betrieb (vgl. § 3). „Textform" meint eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) gemäß § 126b BGB; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Bindungsfrist enthalten. Darstellungen meiner Leistungen auf meiner Website, in Präsentationen oder in sonstigen Unterlagen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Ein kostenloses Erstgespräch sowie unverbindliche Beratungen oder Kostenschätzungen begründen keinen Vertrag und keine Vergütungspflicht. Ein Vertrag entsteht hierdurch nicht.
(3) Gebe ich ein konkretes, als verbindlich gekennzeichnetes Angebot ab, ist dieses – sofern nicht anders angegeben – 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber mein Angebot innerhalb der Bindungsfrist in Textform annimmt (Auftragserteilung) und ich die Annahme in Textform bestätige oder mit der Ausführung der Leistung beginne. Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrags ist meine Auftragsbestätigung, hilfsweise das von mir abgegebene Angebot.
(5) Nimmt der Auftraggeber mein Angebot mit Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen an, gilt dies als neues Angebot des Auftraggebers, das meiner erneuten Bestätigung in Textform bedarf.
(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen zu Nachweiszwecken der Textform; dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden, die nach § 305b BGB Vorrang haben.
§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Ich erbringe Leistungen in den folgenden Bereichen: Webentwicklung – Konzeption, Gestaltung und Programmierung von Websites und Webanwendungen; KI-Automation – Konzeption und Umsetzung automatisierter Prozesse, Workflows, Chatbots und vergleichbarer Anwendungen unter Einsatz künstlicher Intelligenz; Wartung und Support – laufende Pflege, Aktualisierung und technische Betreuung bestehender Anwendungen; Hosting und Betrieb – Bereitstellung und Betrieb von Anwendungen auf europäischer Infrastruktur.
(2) Der konkrete Inhalt, Umfang und die Beschaffenheit der geschuldeten Leistung ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. meiner Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, schulde ich nicht. Eigenschaften, die ich nicht ausdrücklich zugesichert habe, stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar; öffentliche Äußerungen oder Werbung begründen keine über die vereinbarte Beschaffenheit hinausgehende Leistungspflicht.
(3) Für die einzelnen Leistungsarten gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen in Teil B dieser AGB (Webprojekte § 15, KI-Automation § 16, Wartung und Support § 17, Hosting und Betrieb § 18). Bei Widersprüchen gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor.
(4) Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Change Requests), sind nicht vom vereinbarten Entgelt umfasst und werden gesondert nach § 5 vergütet. Das Nähere regelt § 15 Absatz 2 (zu Change Requests).
(5) Die Wahl der eingesetzten Technologien, Frameworks, Werkzeuge und technischen Lösungswege obliegt mir nach pflichtgemäßem Ermessen, soweit der vertraglich vereinbarte Zweck erreicht wird und im Angebot nichts anderes festgelegt ist.
(6) Ich bin berechtigt, zur Erbringung meiner Leistungen geeignete Subunternehmer oder Dritte einzusetzen. Meine Verantwortlichkeit gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt; das Nähere regelt § 12.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Die ordnungsgemäße und termingerechte Erbringung meiner Leistungen setzt die aktive Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber stellt mir alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form unentgeltlich zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Markenvorgaben, erforderliche Zugangsdaten (z. B. zu Servern, Domains, Konten und Schnittstellen) sowie sonstige für das Projekt notwendige Angaben.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er an den von ihm bereitgestellten Inhalten und Materialien über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Nutzungs-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) verfügt und deren Verwendung für den vereinbarten Zweck keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt mich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung solcher Rechte durch die von ihm bereitgestellten Inhalte gegen mich geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(3) Der Auftraggeber benennt mir einen Ansprechpartner, der die für das Projekt erforderlichen Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann, sowie eine zustellfähige Kontaktadresse in Textform.
(4) Erforderliche Mitwirkungshandlungen, Freigaben, Abnahmen und Rückmeldungen erbringt der Auftraggeber innerhalb der vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, innerhalb angemessener Frist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Frist von zehn Werktagen ab meiner Aufforderung als angemessen.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, so verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Ein hierdurch verursachter Verzug meinerseits ist ausgeschlossen. Mehraufwände, die mir durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen (z. B. durch erneute Einarbeitung, Wiederholung von Arbeiten oder Projektstillstand), kann ich gesondert nach den Regelungen des § 5 in Rechnung stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Soweit ich auf Systeme oder Daten des Auftraggebers zugreife oder Änderungen an bestehenden Anwendungen vornehme, obliegt dem Auftraggeber die regelmäßige und vollständige Sicherung seiner Daten nach dem Stand der Technik. Für Datenverluste hafte ich nur nach Maßgabe von § 9 und nur insoweit, als der Auftraggeber seiner Sicherungsobliegenheit nachgekommen ist.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsart (Festpreis oder Abrechnung nach Aufwand) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. meiner Auftragsbestätigung. Ist im Einzelfall keine Vergütung vereinbart, gilt die übliche Vergütung als geschuldet.
(2) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Reisekosten und Auslagen, die im Auftrag des Auftraggebers anfallen, werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Festpreis enthalten sind.
(3) Bei projektbezogenen Leistungen (insbesondere Webentwicklung und KI-Automation) wird die Vergütung wie folgt fällig, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist: 30 % des vereinbarten Entgelts als Anzahlung bei Auftragserteilung (Voraussetzung für den Projektbeginn); 70 % nach Fertigstellung bzw. Abnahme der Leistung (vgl. § 15). Bei umfangreicheren Projekten kann im Angebot eine abweichende Staffelung in Teilbeträgen nach Projektabschnitten (Meilensteinen) vereinbart werden.
(4) Zusätzliche Leistungen, Änderungs- und Erweiterungswünsche (Change Requests, § 3 Abs. 4) sowie Mehraufwände infolge verletzter Mitwirkungspflichten (§ 4 Abs. 5) rechne ich, soweit nicht anders vereinbart, nach Aufwand zu meinem jeweils gültigen Stundensatz ab. Der Stundensatz wird im Angebot oder gesondert in Textform ausgewiesen.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot keine andere Zahlungsfrist genannt ist.
(6) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, bin ich berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB); gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt vorbehalten.
(7) Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, bin ich nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, weitere Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht zudem unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung (§ 7 Abs. 3).
(8) Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
(9) Laufende Leistungen (insbesondere Wartung, Support und Hosting nach §§ 17, 18) werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus abgerechnet.
§ 6 Termine, Fristen und Leistungszeit
(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von mir ausdrücklich in Textform als verbindlich oder als Fixtermin bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Richtwerte, die der zeitlichen Orientierung dienen.
(2) Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (§ 4) sowie den rechtzeitigen Eingang der vereinbarten Anzahlung (§ 5 Abs. 3) voraus.
(3) Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unterbliebenen Mitwirkung des Auftraggebers (§ 4 Abs. 5) oder auf höherer Gewalt (§ 14) beruhen, verschieben vereinbarte Termine angemessen. Umstände, die ich nicht zu vertreten habe, begründen keinen Verzug meinerseits.
(4) Komme ich mit einer verbindlich vereinbarten Leistung in Verzug, hat der Auftraggeber mir zunächst eine angemessene Nachfrist in Textform zu setzen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt; die Haftung richtet sich nach § 9.
(5) Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgenommen und abgerechnet werden, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist und dem Projektcharakter nicht widerspricht.
§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) An den von mir erbrachten Leistungen und erstellten Werken (insbesondere Quellcode, Designs, Konzepte, Grafiken und Texte) stehen mir die Urheberrechte zu. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar (§ 29 UrhG); übertragen werden ausschließlich Nutzungsrechte nach Maßgabe der folgenden Absätze.
(2) Der Auftraggeber erhält die zur vereinbarten Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte. Art und Umfang ergeben sich aus dem Angebot. Ist dort nichts geregelt, räume ich dem Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck ein. Ein ausschließliches Nutzungsrecht wird nur eingeräumt, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte verbleiben bei mir (§ 31 Abs. 5 UrhG).
(3) Die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung gestatte ich dem Auftraggeber die Nutzung der Leistung nur vorläufig und widerruflich, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
(4) Eine Bearbeitung, Änderung oder Weiterentwicklung meiner Werke durch den Auftraggeber oder durch Dritte ist nur zulässig, soweit ein entsprechendes Bearbeitungsrecht ausdrücklich eingeräumt wurde oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. Im Übrigen gilt § 39 UrhG.
(5) Zur Erbringung meiner Leistungen können Open-Source-Komponenten eingesetzt werden, die ihren jeweiligen Lizenzbedingungen unterliegen. Über den Einsatz von Komponenten mit weitergehenden Pflichten (insbesondere Copyleft-Lizenzen wie GPL/AGPL) informiere ich den Auftraggeber. Für diese Komponenten gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen; sie sind nicht Gegenstand der Nutzungsrechtseinräumung nach diesem Vertrag.
(6) Werden für das Projekt Inhalte oder Werkzeuge Dritter verwendet (z. B. Stockfotos, Schriften, kostenpflichtige Plugins), so gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen für das konkrete Projekt. Die Beschaffung, Verlängerung oder Erweiterung von Lizenzen über den vereinbarten Umfang hinaus obliegt dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(7) Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder der Arbeitsdateien besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(8) Ich bleibe berechtigt, das mir zustehende, nicht vertrauliche allgemeine Know-how (insbesondere Ideen, Konzepte, Methoden, Techniken und wiederverwendbare Programmbausteine), das im Rahmen des Projekts entstanden ist, auch für andere Projekte zu nutzen.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrechte
(1) Für Werkleistungen (insbesondere Webprojekte nach § 15) gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den Maßgaben dieses Paragraphen. Voraussetzung der Mängelrechte ist die erfolgte oder fingierte Abnahme (§ 15).
(2) Bei einem Mangel erfolgt die Gewährleistung zunächst durch Nacherfüllung. Mir ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder verweigere ich sie ernsthaft und endgültig, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung oder Rücktritt) zu.
(3) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Abnahme. Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen unverändert (Teil C).
(4) Software entspricht nach dem Stand der Technik nicht in jeder Hinsicht vollständig fehlerfreien Anforderungen. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Leistung reproduzierbar von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und dadurch die Tauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelrechte.
(5) Gegenüber Unternehmern hat der Auftraggeber die Leistung nach Übergabe bzw. Abnahme unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen; andernfalls gilt die Leistung insoweit als genehmigt.
(6) Keine Mängelansprüche bestehen bei Fehlern, die auf nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäßer Nutzung oder Bedienung, auf Veränderungen der technischen Umgebung (z. B. Updates von Browsern, Betriebssystemen oder Drittsoftware) oder auf der Nichtbeachtung von mir gegebener Hinweise beruhen, sofern der Mangel hierauf zurückzuführen ist.
§ 9 Haftung
(1) Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder soweit ich eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen habe, sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist meine Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist meine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, insbesondere bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Soweit meine Haftung nach den vorstehenden Absätzen beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung meiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie der von mir eingesetzten Subunternehmer (§ 12).
(5) Für den Verlust von Daten hafte ich nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur in dem Umfang, der auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Auftraggeber (§ 4 Abs. 6) zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(6) Für Störungen, Ausfälle oder Schäden, die auf Leistungen, Systemen oder Infrastruktur Dritter (z. B. Hosting-Anbieter, Anbieter von KI-Modellen, Zahlungsdienstleister, Telekommunikationsnetze) oder auf höherer Gewalt (§ 14) beruhen, hafte ich nicht, soweit ich diese nicht zu vertreten habe.
(7) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zu Zwecken der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Vertrauliche Informationen sind alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach erkennbar vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten, Strategien, Kundendaten und technische Unterlagen.
(3) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits vorher rechtmäßig bekannt waren, die unabhängig entwickelt wurden oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
(5) Setze ich Subunternehmer ein (§ 12), verpflichte ich diese in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit.
§ 11 Referenznennung
(1) Ich bin berechtigt, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Zwecken der Eigenwerbung als Referenz zu nennen und darzustellen, insbesondere durch Nennung des Namens und Logos des Auftraggebers sowie durch Abbildungen (z. B. Screenshots) und eine allgemeine Beschreibung des Projekts auf meiner Website, in meinem Portfolio und in Präsentationen.
(2) Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Nach Zugang des Widerspruchs entferne ich die betreffende Referenz innerhalb angemessener Frist.
(3) Vertrauliche Inhalte und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers (§ 10) werden im Rahmen der Referenznennung nicht offengelegt.
§ 12 Einsatz von Subunternehmern
(1) Ich bin berechtigt, zur Erbringung meiner Leistungen geeignete Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen.
(2) Der Einsatz von Subunternehmern lässt meine Verantwortlichkeit gegenüber dem Auftraggeber unberührt. Ich bleibe alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und stehe für die Leistungen der von mir eingesetzten Dritten wie für eigene Leistungen ein.
(3) Soweit Subunternehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeiten, erfolgt deren Einsatz nach Maßgabe des Datenschutzrechts und des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 13).
§ 13 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Soweit ich im Rahmen meiner Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeite (Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO) – etwa bei der Wartung, Entwicklung oder dem Betrieb von Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten –, schließen die Parteien einen gesonderten, separat abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Dieser regelt die datenschutzrechtlichen Einzelheiten und geht bei Widersprüchen zu den Regelungen dieser AGB hinsichtlich der Datenverarbeitung vor.
(3) Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist insbesondere dann erforderlich, wenn ich Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden erhalte. Bei rein konzeptioneller oder gestalterischer Tätigkeit ohne Zugriff auf personenbezogene Daten ist ein AVV nicht erforderlich.
(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers zum Zweck der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses richtet sich nach meiner Datenschutzerklärung.
§ 14 Höhere Gewalt und unverschuldete Verhinderung
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die mir die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien mich für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Pflicht zur Leistung. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen, nicht vorhersehbaren und nicht abwendbaren Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Brand, Krieg, Terror, Pandemien und behördliche Maßnahmen, Streiks und Aussperrungen, sowie großflächige oder länger andauernde Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur oder von Diensten Dritter, auf die ich angewiesen bin.
(2) Als unverschuldete Verhinderung gilt auch eine unverschuldete, nicht nur kurzfristige persönliche Verhinderung meinerseits, insbesondere durch schwere Erkrankung oder Unfall. Da ich als Einzelunternehmer ohne ständige Vertretung tätig bin, verschieben sich in diesen Fällen vereinbarte Termine, Fristen und Reaktionszeiten (vgl. § 17) angemessen.
(3) Ich werde den Auftraggeber über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses unverzüglich informieren, sobald mir dies möglich und zumutbar ist. Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
(4) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als zwei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den hiervon betroffenen Teil des Vertrags durch Erklärung in Textform zu kündigen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in diesem Fall nach dem Stand der Erbringung zu vergüten.
Teil B — Besondere Bestimmungen je Leistungsart
Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Teils den allgemeinen Bestimmungen (Teil A) vor (§ 3 Abs. 3).
§ 15 Web- und Softwareprojekte (Abnahme, Änderungen)
(1) Die Erstellung von Websites, Webanwendungen und vergleichbarer individueller Software erbringe ich auf Grundlage eines Werkvertrags. Geschuldet ist die Herstellung des im Angebot vereinbarten Werks.
(2) Änderungs- und Erweiterungswünsche, die nach Vertragsschluss geäußert werden und über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Change Requests), bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Ich teile dem Auftraggeber den hierdurch entstehenden Mehraufwand, die zusätzliche Vergütung (§ 5 Abs. 4) sowie etwaige Auswirkungen auf vereinbarte Termine mit. Bis zur Einigung über einen Change Request setze ich die Arbeiten auf Grundlage des ursprünglich vereinbarten Umfangs fort.
(3) Nach Fertigstellung des Werks zeige ich dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 14 Kalendertagen zu prüfen und abzunehmen, sofern es im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Die Abnahme erfolgt in Textform.
(4) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach Absatz 3 unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels in Textform verweigert. Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn ich ihn mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer unterbliebenen oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen habe.
(5) Nimmt der Auftraggeber das Werk oder abgrenzbare Teile davon in den produktiven Einsatz (z. B. Freischaltung einer Website im Live-Betrieb), so gilt dies als Abnahme des betreffenden Teils, soweit nicht zuvor wesentliche Mängel in Textform gerügt wurden.
(6) Abgrenzbare Teilleistungen oder Projektabschnitte können gesondert abgenommen werden (Teilabnahme).
(7) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Solche Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung (§ 8) behoben.
§ 16 KI-Automation
(1) Leistungen im Bereich der KI-Automation beruhen auf dem Einsatz probabilistischer Modelle künstlicher Intelligenz. Solche Systeme erzeugen Ergebnisse, die naturgemäß nicht stets richtig, vollständig oder für jeden Einzelfall geeignet sind. Ich schulde die fachgerechte Konzeption und Umsetzung der vereinbarten Automatisierung, jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der von der KI im laufenden Betrieb erzeugten Ergebnisse.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von KI-Systemen erzeugten Ergebnisse vor ihrer Verwendung auf Richtigkeit und Eignung zu prüfen (menschliche Kontrolle, „Human in the Loop"). Die Verantwortung für den produktiven Einsatz der bereitgestellten KI-Automation und für die auf ihren Ergebnissen beruhenden Entscheidungen trägt der Auftraggeber.
(3) Ich übernehme keine Gewähr dafür, dass KI-Systeme dauerhaft gleichbleibende Ergebnisse liefern. Insbesondere können Änderungen, Aktualisierungen oder Einstellungen der zugrunde liegenden Modelle oder Schnittstellen durch deren Anbieter das Verhalten der Automatisierung beeinflussen.
(4) Zur Erbringung von KI-Leistungen können Modelle und Dienste Dritter eingesetzt werden (z. B. von OpenAI, Anthropic oder Google). Deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Bedingungen und Preise liegen außerhalb meines Einflussbereichs. Soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt der Einsatz solcher Anbieter als Subprozessoren nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 13).
(5) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die in die KI-Systeme eingespeisten Daten rechtmäßig verwendet werden dürfen. Personenbezogene oder vertrauliche Daten dürfen nur eingespeist werden, soweit eine Rechtsgrundlage besteht. Eine Nutzung von Daten des Auftraggebers zum Training von KI-Modellen erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
(6) Rein durch KI erzeugte Inhalte sind nach derzeitiger Rechtslage urheberrechtlich möglicherweise nicht geschützt. Nutzungsrechte an den Ergebnissen kann ich nur insoweit einräumen, als hieran schutzfähige Rechte bestehen und deren Einräumung vereinbart ist (§ 7).
(7) Der Auftraggeber ist für den rechtskonformen Einsatz der KI-Automation in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der Vorgaben der KI-Verordnung der EU (EU AI Act), einschließlich etwaiger Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gegenüber seinen eigenen Nutzern.
§ 17 Wartung und Support
(1) Wartungs- und Supportleistungen erbringe ich auf Grundlage des jeweiligen Angebots als laufende Leistung (Dauerschuldverhältnis). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Der Leistungsumfang kann insbesondere die Einspielung sicherheitsrelevanter Updates und Patches, kleinere inhaltliche oder technische Anpassungen sowie die technische Betreuung umfassen. Sicherheitsrelevante Aktualisierungen sind, soweit vereinbart, Bestandteil der laufenden Leistung. Umfangreichere Funktionserweiterungen, größere Versionssprünge (Major-Updates) oder Neuentwicklungen sind nicht umfasst und werden gesondert nach § 5 vergütet.
(3) Ich bemühe mich, auf Support- und Wartungsanfragen zeitnah – in der Regel innerhalb von zwei Werktagen – zu reagieren. „Reaktion" bedeutet eine erste Rückmeldung zum Anliegen; sie stellt keine Zusage einer Lösung innerhalb dieser Frist dar. Die Reaktionszeit gilt an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters). Bei vorab angekündigter Abwesenheit sowie in Fällen unverschuldeter Verhinderung oder höherer Gewalt (§ 14) verlängert sich die Reaktionszeit entsprechend. Eine darüber hinausgehende, verbindliche Verfügbarkeits- oder Reaktionsgarantie besteht nur, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
(4) Die Vergütung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus (§ 5 Abs. 9).
(5) Das Wartungs- bzw. Supportverhältnis wird auf unbestimmte Zeit und ohne Mindestlaufzeit geschlossen. Es kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
(6) Die regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Auftraggeber (§ 4 Abs. 6). Soweit ausdrücklich vereinbart, erstelle ich vor wesentlichen Eingriffen (z. B. Updates) eine Sicherung; eine darüber hinausgehende Archivierung schulde ich nicht.
(7) Eine bestimmte Verfügbarkeit der gewarteten Systeme wird nicht geschuldet, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§ 18 Hosting und Betrieb
(1) Soweit vereinbart, stelle ich Anwendungen auf europäischer Infrastruktur bereit und betreibe sie. Hierfür setze ich Leistungen Dritter ein (z. B. Rechenzentrums- und Infrastrukturanbieter).
(2) Ich bemühe mich um eine hohe Verfügbarkeit der bereitgestellten Systeme. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart ist. Notwendige Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten, die zu vorübergehenden Einschränkungen führen können, kündige ich nach Möglichkeit vorab an.
(3) Die Leistungen der eingesetzten Infrastrukturanbieter unterliegen deren Bedingungen. Für Ausfälle, Störungen oder Änderungen, die auf solchen Drittleistungen oder auf höherer Gewalt beruhen und die ich nicht zu vertreten habe, hafte ich nicht (§ 9 Abs. 6).
(4) Die regelmäßige Sicherung der betriebenen Daten obliegt dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich eine Sicherung durch mich vereinbart ist.
(5) Das Hosting- bzw. Betriebsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit und ohne Mindestlaufzeit geschlossen und kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Bei Beendigung des Hosting-Verhältnisses unterstütze ich den Auftraggeber auf dessen Wunsch in angemessenem Umfang bei der Übertragung der Daten oder dem Umzug zu einem anderen Anbieter. Hierfür anfallender Aufwand wird nach § 5 vergütet, soweit nicht anders vereinbart.
Teil C — Sonderbestimmungen für Verbraucher
Dieser Teil gilt ausschließlich, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist (vgl. § 1 Abs. 2). Bei Widersprüchen zu Teil A oder B gehen die folgenden Regelungen vor.
§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher und kommt der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln) zustande, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
(2) Die Einzelheiten zur Ausübung des Widerrufsrechts ergeben sich aus der nachstehenden Widerrufsbelehrung. Das Muster-Widerrufsformular ist beigefügt; seine Verwendung ist nicht vorgeschrieben.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig insbesondere bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Leistungen, die nach individuellen Vorgaben des Verbrauchers angefertigt bzw. eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Da ich überwiegend individuelle Leistungen nach Kundenspezifikation erbringe, ist das Widerrufsrecht in diesen Fällen regelmäßig ausgeschlossen.
(4) Bei Verträgen über digitale Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht zudem, wenn ich mit der Leistung begonnen habe, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass ich vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginne, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Leistung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
(5) Soweit ein Widerrufsrecht besteht und der Vertrag über eine Website oder Anwendung geschlossen wird, stelle ich die gesetzlich vorgesehene elektronische Widerrufsfunktion bereit.
§ 20 Abweichende Regelungen gegenüber Verbrauchern
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten für Mängelansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen; die Verkürzung auf zwölf Monate nach § 8 Abs. 3 findet keine Anwendung.
(2) Die Gerichtsstandsvereinbarung nach § 23 gilt nicht gegenüber Verbrauchern; insoweit verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
(3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB gegenüber Verbrauchern ganz oder teilweise unwirksam wären, gelten ihnen gegenüber an deren Stelle die gesetzlichen Regelungen; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Teil D — Schlussbestimmungen
§ 21 Änderungen dieser AGB
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere Wartung, Support, Hosting) bin ich berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Ich teile dem Auftraggeber Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Folge weise ich in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; mein Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(2) Für einmalige Projektleistungen gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung (§ 1 Abs. 4).
§ 22 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften dieses Staates unberührt.
§ 23 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist mein Geschäftssitz in Am Ettersberg (Thüringen).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mein Geschäftssitz. Ich bin auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
§ 24 Streitbeilegung
(1) Ich bin weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 25 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu Nachweiszwecken der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang (§ 305b BGB).
(3) Diese AGB werden durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ergänzt, soweit ich personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeite (§ 13). Der AVV wird im Einzelfall gesondert geschlossen und ist nicht Bestandteil der veröffentlichten AGB.
Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)
Die folgende Widerrufsbelehrung gilt im Rahmen des § 19 für Verbraucher.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (EMIT Solution, Eric Menge, Ottmannshausen 68, 99439 Am Ettersberg, E-Mail: info@emit-solution.com, Telefon: +49 36452 140003) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
- An: EMIT Solution, Eric Menge, Ottmannshausen 68, 99439 Am Ettersberg, E-Mail: info@emit-solution.com
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: __________
- Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________
- Name des/der Verbraucher(s): __________
- Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
- Datum: __________
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: Juni 2026 · EMIT Solution, Eric Menge, Am Ettersberg (Thüringen)