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Sinnvolle KI-Kennzeichnung auf deiner Website: aus der Pflicht ein Vertrauenssignal machen
Recht & Compliance

Sinnvolle KI-Kennzeichnung auf deiner Website: aus der Pflicht ein Vertrauenssignal machen

Für den visuellen Mehrwert meiner Artikel erstelle ich passende Titelbilder mit Hilfe von künstlicher Intelligenz - abgestimmt auf den tatsächlichen Inhalt des Beitrags.

Ab dem 2. August 2026 müssen KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden. Der EU AI Act schreibt aber weder einen Wortlaut noch ein bestimmtes Label vor. Wie du die Pflicht erfüllst, ohne dass es nach Warnhinweis klingt - mit ehrlichem, positivem Rahmen statt abschreckendem KI-Stempel.

Eric MengeAutorEric MengeInhaber & Webentwickler bei EMIT Solution
Veröffentlicht
Lesezeitca. 10 Min.

Kurz gesagt

  • Ab dem 2. August 2026 verlangt Artikel 50 des EU AI Act, dass veröffentlichte KI-generierte Bilder, Videos und Töne als künstlich erzeugt erkennbar sind. Die Pflicht ist gesetzt - der genaue Wortlaut und die Gestaltung sind es nicht.
  • Es gibt kein vorgeschriebenes Standard-Label und kein Pflicht-Icon. Ein dezenter, klar erkennbarer Hinweis genügt - du bestimmst Ton, Form und Rahmen selbst.
  • Ein nacktes 'KI-generiert' ist für niemanden ein Mehrwert und wirkt schnell wie ein Warnschild. Denselben Pflicht-Hinweis kannst du mit einem ehrlichen, positiven Grund verbinden - etwa dem Schutz der Privatsphäre oder von Betriebsinterna deiner Kunden.
  • Der Rahmen darf ehrlich, aber nicht irreführend sein. Erkennbar bleiben muss der KI-Einsatz immer, und echte, täuschende Fakes gehören unmissverständlich markiert. Der positive Rahmen ist für legitime Aufbereitung da, nicht zum Verstecken.

Ein KI-Label hat noch nie jemanden zum Kunden gemacht. Ich habe noch nie eine Website gesehen und gedacht: stark, die arbeiten mit KI. Aber das Label muss auch niemanden abschrecken. Genau darum geht es in diesem Beitrag.

Ab dem 2. August 2026 greift die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act. Wer KI-generierte Bilder, Videos oder Töne veröffentlicht, muss sie so kennzeichnen, dass für den Betrachter erkennbar ist, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Reflex der meisten Ratgeber lautet: schreib gut sichtbar “KI-generiert” darunter, am besten mit Warnfarbe. Das ist korrekt und trotzdem ein verschenkter Moment. Denn der Wortlaut und die Gestaltung dieses Hinweises sind gesetzlich gar nicht vorgeschrieben.

Missverständnis vorweg, weil es sonst falsch ankommt: Ich halte die Kennzeichnungspflicht nicht für überzogen. Transparenz darüber, was echt und was maschinell erzeugt ist, ist richtig und wird wichtiger, je besser die Werkzeuge werden. Es geht mir nicht darum, weniger zu tun, als das Gesetz verlangt. Es geht darum, das, was ohnehin Pflicht ist, klüger umzusetzen.

Was Artikel 50 wirklich verlangt - und was nicht

Artikel 50 Absatz 4 des EU AI Act richtet sich an Betreiber, also an alle, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen. Die Kernpflicht: Wer Bild-, Ton- oder Videoinhalte veröffentlicht, die realen Personen, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und künstlich erzeugt oder verändert wurden, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder manipuliert sind. Die Offenlegung muss klar und erkennbar sein.

Was dort ausdrücklich nicht steht, ist ebenso wichtig:

  • Kein vorgeschriebener Wortlaut. Das Gesetz nennt keine Pflichtformulierung. Weder “KI-generiert” noch irgendein anderer fester Text ist zwingend.
  • Kein Pflicht-Icon, kein Standard-Label. Es gibt kein amtliches Symbol, das du verwenden müsstest. Die EU-Kommission arbeitet über das AI Office an einem Code of Practice zur Kennzeichnung, der Bausteine und Empfehlungen liefert - aber die Teilnahme daran ist freiwillig. Die Pflicht zur Kennzeichnung besteht, die konkrete Form ist frei.
  • Keine Vorgabe zur Gestaltung. Ob dezenter Hinweistext, kleines Info-Symbol mit Erklärung beim Antippen oder Angabe in einer Bildunterschrift: Solange es für den Betrachter erkennbar ist, ist die Form dir überlassen.

Es gibt eine technische Ebene daneben: Die Anbieter der KI-Werkzeuge müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, etwa über eingebettete Metadaten nach dem C2PA-Standard. Das erledigen die Tools, nicht du - du solltest solche Markierungen nur nicht mutwillig entfernen. Deine Aufgabe als Betreiber ist die sichtbare Offenlegung. Und die ist gestalterisch offen.

Warum das nackte “KI-generiert” ein schwaches Label ist

Stell dir zwei Hinweise am selben Bild vor.

Der erste: “KI-generiert.” Zwei Wörter, sachlich korrekt, Pflicht erfüllt. Beim Betrachter bleibt hängen: Das ist nicht echt. Im schlechtesten Fall entsteht ein leiser Zweifel, der vorher gar nicht da war.

Der zweite: “Zum Schutz der Privatsphäre unserer Kunden zeigen wir hier eine mit Hilfe generativer KI erstellte Darstellung.” Ein Satz, ebenfalls Pflicht erfüllt, der KI-Einsatz klar benannt. Was beim Betrachter hängen bleibt, ist zuerst: Die schützen ihre Kunden. Die Information “mit KI erstellt” ist da, sie ist erkennbar, aber sie steht nicht als kaltes Etikett am Anfang, sondern eingebettet in einen nachvollziehbaren Grund.

Beide Hinweise erfüllen dieselbe gesetzliche Pflicht. Der zweite arbeitet zusätzlich für dich. Das ist der ganze Trick: nicht weniger kennzeichnen, sondern die Kennzeichnung rahmen.

Der ehrliche positive Rahmen

Der Gedanke dahinter ist einfach. Eine Pflichtangabe muss stimmen und erkennbar sein - sie muss aber nicht klingen wie eine Rückrufaktion. Du darfst denselben Hinweis in den Grund einbetten, aus dem du tatsächlich mit KI arbeitest. Ein paar Muster, die sich je nach Kontext anbieten:

  • Datenschutz: “Zum Schutz der Privatsphäre unserer Kunden verwenden wir digital erstellte Darstellungen.”
  • Betriebsinterna: “Um die Betriebsgeheimnisse unserer Auftraggeber zu wahren, zeigen wir hier mit Hilfe generativer KI aufbereitete Bilder.”
  • Konsistenz und Qualität: “Für eine einheitliche, hochwertige Darstellung setzen wir teils computergenerierte Visualisierungen ein.”

Zwei Feinheiten aus der Praxis. Erstens die Wortwahl: “mit Hilfe generativer KI aufbereitet” oder “digital erstellt” transportiert dieselbe Information wie “KI-generiert”, ohne die negative Färbung. Zweitens die Platzierung: Der Hinweis muss erkennbar bleiben, aber er muss nicht das lauteste Element auf der Seite sein. Ein dezentes Info-Symbol am Bild, das den erklärenden Text beim Antippen zeigt, ist ein guter Kompromiss zwischen Erkennbarkeit und ruhigem Design.

Ein lebendes Beispiel hast du direkt vor dir: Das Titelbild dieses Artikels ist KI-generiert. Oben rechts sitzt ein kleines Info-Symbol. Tippst du es an, erklärt ein Satz, dass ich Titelbilder mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstelle, um den Beiträgen visuellen Mehrwert zu geben. Kein Warnschild, kein roter Balken - und trotzdem klar erkennbar. Genau so ist es gemeint.

Die Grenze: ehrlich ja, irreführend nein

Jetzt der Teil, der genauso wichtig ist wie der Rest, weil ohne ihn das Ganze kippt. Der positive Rahmen ist kein Tarnkittel.

Zwei Regeln ziehen die Grenze. Erstens: Der Grund, den du nennst, muss wahr sein. Wenn du schreibst, du schützt Kundendaten, dann muss das der echte Grund sein. Ein erfundener Edel-Claim wäre nicht nur unglaubwürdig, sondern in Richtung irreführender Werbung schnell auch rechtlich heikel. Zweitens: Der KI-Einsatz muss erkennbar bleiben. Du darfst ihn ruhig und positiv einbetten, aber nicht so verstecken, dass ihn niemand mehr findet. Erkennbarkeit ist die harte Anforderung des Gesetzes, und bei echten Deepfakes - also Inhalten, die täuschend echt wirken und den Eindruck von Authentizität erwecken - gilt sie besonders streng, ohne die Redaktions-Ausnahme, die es bei reinen Texten gibt.

Damit ist auch klar, wofür der positive Rahmen nicht da ist: Wer eine tatsächliche Fälschung baut, eine Person Dinge sagen oder tun lässt, die nie passiert sind, ein Ereignis erfindet, der muss das unmissverständlich kennzeichnen. Da bin ich voll auf der Seite des Gesetzes. Verschleiern wäre hier nicht clever, sondern gefährlich.

Wenn das Produkt echt ist und nur das Bild aus der KI kommt

Der interessanteste Graubereich sind Fälle, in denen gar nichts gefälscht wird und trotzdem gekennzeichnet werden muss. Ein Beispiel aus meiner Arbeit, bewusst anonymisiert.

Ein Kunde konnte mir von seinem Produkt keine brauchbaren Fotos liefern - Zeit, Ausstattung, Umstände, das übliche. Was er hatte, waren Einzelteile: das reale Verpackungsmaterial und das echte Etikett. Daraus habe ich das fertige Produkt visualisiert und in eine passende Szene gesetzt. Das Produkt existiert genau so, es wird real verkauft, das Etikett ist echt. Zusammengesetzt habe ich es am Rechner - mit generativer KI statt mit stundenlanger Freistell- und Retusche-Arbeit in einer klassischen Bildbearbeitung.

Und hier wird die Sache interessant: Dasselbe Bild hätte ich mühsam mit Photoshop bauen können, und kaum jemand käme auf die Idee, ein “manuell montiert”-Label zu verlangen. Nur weil ein effizienteres Werkzeug im Spiel ist, soll das Ergebnis plötzlich einen negativ besetzten Stempel bekommen. Der EU AI Act stellt konsequent auf die Entstehung ab, nicht auf die Echtheit des Produkts - also ist zu kennzeichnen. Fair genug. Aber genau in solchen Fällen ist der positive Rahmen kein Schönreden, sondern die ehrlichere Beschreibung: Das Produkt ist echt, die Aufbereitung ist digital, und der Grund ist ein legitimer. Das kann man genau so sagen.

So gehst du praktisch vor

Eine knappe Reihenfolge, mit der du das Thema für deine Website sauber abräumst:

  1. Bestandsaufnahme. Welche veröffentlichten Bilder, Videos oder Audios sind ganz oder teilweise KI-generiert? Echte Fotos, Logos und Kundenaufnahmen ausdrücklich ausklammern.
  2. Kennzeichnungsbedarf klären. Ähnelt der Inhalt realen Personen, Objekten oder Szenen? Dann ab dem 2. August 2026 kennzeichnungspflichtig. Rein abstrakt-dekorativ ist der Fall meist unkritisch - im Zweifel kennzeichnen.
  3. Rahmen festlegen. Was ist dein echter Grund für den KI-Einsatz - Datenschutz, Betriebsgeheimnisse, Konsistenz? Diesen Grund in einen kurzen, wahren Hinweis gießen.
  4. Form wählen. Dezentes Info-Symbol mit Erklärung, Hinweistext oder Bildunterschrift. Erkennbar muss es sein, laut muss es nicht sein.
  5. Deepfakes gesondert behandeln. Alles, was täuschend echt wirkt und Authentizität vortäuschen könnte, klar und unmissverständlich kennzeichnen - hier keine Experimente.
  6. Konsequent umsetzen. Der Hinweis gehört an jede betroffene Stelle: Galerie, Detailansicht, Lightbox, Titelbild.

Fazit

Die Kennzeichnungspflicht kommt, und sie ist in Ordnung. Die eigentliche Frage ist nicht, ob du kennzeichnest, sondern wie. Ein nacktes “KI-generiert” erfüllt die Pflicht und verschenkt den Moment. Derselbe Hinweis, eingebettet in einen ehrlichen Grund und in ein ruhiges, selbst gestaltetes Element, erfüllt dieselbe Pflicht und baut Vertrauen auf, statt es zu untergraben. Das Gesetz lässt dir diesen Spielraum ausdrücklich. Nutz ihn - ehrlich, erkennbar und ohne Warnschild-Ästhetik.


Hinweis: Dieser Beitrag gibt meine Einschätzung als Praktiker wieder und ist keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung eines konkreten Falls - besonders bei Deepfakes oder werblichen Aussagen - ziehe eine auf IT- und Werberecht spezialisierte Kanzlei hinzu.

Häufige Fragen

Muss ich KI-generierte Bilder auf meiner Website kennzeichnen?+

Ab dem 2. August 2026 ja, wenn die Inhalte veröffentlicht werden und realen Personen, Objekten oder Szenen ähneln. Artikel 50 des EU AI Act verlangt, dass für den Betrachter erkennbar ist, dass ein Bild, Video oder Ton künstlich erzeugt oder verändert wurde. Rein privat oder rein dekorativ-abstrakt greift die Pflicht in der Regel nicht - im Zweifel kennzeichnen.

Schreibt der EU AI Act einen bestimmten Wortlaut oder ein Icon vor?+

Nein. Der EU AI Act verlangt, dass die Offenlegung klar und erkennbar erfolgt, macht aber keine Vorgabe zu Wortlaut, Symbol oder Design. Es gibt kein Pflicht-Label. Der freiwillige Code of Practice der EU-Kommission bietet dafür Bausteine an, ist aber ausdrücklich optional. Du kannst also selbst entscheiden, wie der Hinweis aussieht - ein dezentes Info-Symbol mit erklärendem Text reicht aus.

Darf ich den KI-Hinweis positiv formulieren, statt 'KI-generiert' zu schreiben?+

Ja, solange der Hinweis wahr und erkennbar bleibt. Du darfst den Pflicht-Hinweis in einen ehrlichen Kontext setzen - etwa den Schutz von Kundendaten - und weichere Begriffe wie 'mit Hilfe generativer KI erstellt' verwenden. Wichtig ist, dass der KI-Einsatz für den Betrachter klar hervorgeht und der genannte Grund der Wahrheit entspricht.

Gilt das auch, wenn das Produkt echt ist und nur das Bild mit KI erstellt wurde?+

Ja. Der EU AI Act stellt auf die Entstehung des Bildes ab, nicht auf die Echtheit des dargestellten Objekts. Auch wenn dein Produkt real existiert und lediglich mit generativer KI visualisiert wurde, gilt es als künstlich erzeugter Inhalt und ist kennzeichnungspflichtig. Genau hier lohnt sich der positive Rahmen, der erklärt, warum du so arbeitest.

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